Bild: Colourbox.de / AlexLMX
Bei der Vorbereitung und Durchführung unseres Unterrichts nutzen wir täglich jede Menge Materialien. Schulbücher, Fachliteratur, Bilder, verschiedene Internetseiten oder fertige digitale Medien von verschiedenen Plattformen unterstützen so unsere Arbeit. Doch wenn wir diese Materialien beispielsweise mit Schüler:innen oder Kolleg:innen teilen, steht dabei oft die Frage bezüglich des Urheberrechts im Raum:
„Darf ich das überhaupt?“
Um diese Unsicherheit aus dem Weg zu räumen, schildern wir im Folgenden Verhaltensregeln, an die ihr euch halten solltet. Zudem findet ihr hier auch Materialien zur Vermittlung des Themas im Unterricht. Denn auch eure Schüler:innen sollten über einige wesentliche Punkte des Urheberrechts Bescheid wissen. Verstöße gegen das Urheberrecht können teuer werden.

Dos:
Sobald du ein Werk kopierst, veränderst, digital oder analog verteilst gilt das als Nutzung. Daher muss im Regelfall immer die (möglichst schriftliche) Zustimmung des/der Urheber:in z.B. in Form einer Lizenz sichergestellt werden.
Nutzt du ein Werk, muss stets bis auf wenige Ausnahmen die Quelle angegeben werden.
Das Alter ist dabei unerheblich. Auch Kinder können Urheber:in sein. Die Nutzung bedarf dann der Zustimmung der Sorgeberechtigten.
§ 60a UrhG erlaubt ausdrücklich das Vervielfältigen, Verteilen und Wiedergeben von urheberrechtlich geschützten Werken zu Bildungszwecken im eigenen Unterricht. Dies gilt auch für digitale Lernformen oder die Bereitstellung der Materialien in digitaler Form z.B. in Form von Online-Kursen oder auf Lernplattformen – dies gilt jedoch nur in Auszügen und nicht für das ganze Werk (15%-Grenze). Das bedeutet, du und deine Schüler:innen dürfen zum Beispiel einzelne Kopien daraus benutzen, um den Unterricht zu veranschaulichen, zu ergänzen oder zu vertiefen. (Mit Quellenangabe!)
Vergriffene Werke und Einzelbeiträge aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften dürfen vollständig im Unterricht vervielfältigt, verteilt oder wiedergeben werden. Dies gilt auch für Werke mit geringem Umfang (z.B. Gedichte, Bilder, Grafiken).
Filme und Videos (z.B. von Youtube) dürfen im Unterricht vollständig abgespielt werden, da eine Schulklasse als ein geschlossener Benutzerkreis verstanden wird.
Musiknoten und Liedtexte, deren Länge nicht über sechs Seiten hinausgeht, dürfen für den Unterricht vollständig kopiert und genutzt werden.
Materialien, die einer Creative Commons-Lizenz (CC) unterliegen dürfen in der Regel frei geteilt und kostenlos genutzt werden. Beachte dabei die Bedingungen, die als Kürzel angefügt werden. Denn nicht alle CC-Materialien sind völlig frei. CC-0 bedeutet beispielsweise, dass du sogar auf die Namensnennung verzichten darfst. In der Google-Bildersuche kannst du unter „Suchfilter“: „Creative-Commons-Lizenzen“ einstellen.
Auf der sicheren Seite bist du auch, wenn du Bilderdatenbanken wie Pixabay oder Unsplash benutzt. Die dort angegeben Bilder laufen alle unter der CC-0-Lizenz.
Open Educational Resources (OER) können ebenfalls kostenlos im Unterricht genutzt werden. Wir haben dir hier dazu bereits einige Angebote zusammengestellt.
Das Urheberrecht gilt nur bis 70 Jahre nach dem Tod des/der Urheber:in. Danach kann das Werk frei genutzt werden.
Amtliche Werke wie z.B. Gesetze oder Verordnungen sind nicht geschützt und dürfen generell frei in der Schule verwendet werden.
Don’ts:
Texte, Bild- und Tonaufnahmen, Tabellen, Zeichnungen, Karten und plastische Darstellungen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung und unter Angabe des Namens des/der Urheber:in verwendet werden. (Ausnahmen siehe oben.)
Schulbücher dürfen nicht vollständig oder in Teilen vervielfältigt werden. Aktuell gilt allerdings auch hier eine Ausnahmeregelung von 15%. Dies könnte sich jedoch zukünftig ändern.
Artikel aus allgemeinen Zeitschriften oder Tageszeitungen dürfen nicht vollständig kopiert werden.
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nicht frei im Unterricht zu reinen Unterhaltungszwecken genutzt werden.
Die öffentliche digitale Bereitstellung geschützter Materialien über die Schulhomepage ist nicht erlaubt. Es muss ein geschlossener Benutzerkreis sichergestellt werden.
Materialien für den Unterricht:
Internet-ABC: Lernmodul „Text und Bild – kopieren und weitergeben“
Internet-ABC: Lernmodul: „Filme, Videos und Musik – was ist erlaubt?“
Das Landesinstitut bietet den Hamburger Medienpass mit sechs ausgearbeiteten Unterrichtsmodulen und einem dazugehörigen LMS-Kurs an.
Vom Landesinstitut gibt es außerdem die Seite Alles, was Recht ist als eine gute Orientierung.
Von Klicksafe gibts dazu: „Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt“.