Das pädagogisch-technische Rahmenkonzept

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Was ist das pädagogisch-technische Rahmenkonzept und wofür kann es genutzt werden?

In der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zum Digitalpakt Schule vom Mai 2019 sind unter §6 Antragswesen die notwendigen Angaben für die Antragstellung der Mittel des Digitalpakts zusammengefasst. Diese umfassen die Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung, ein pädagogisch-technisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Die Hamburger Schulbehörde hat die notwendigen Angaben in einem pädagogisch-technischen Rahmenkonzept zusammengeführt und stellt dieses den Schulen für eine nachhaltige und ganzheitliche Implementierung digitaler Medien in den Schulen zur Verfügung. Es hilft, eine Vorstellung vom didaktisch sinnvollen Einsatz digitaler Medien im Unterricht zu entwickeln und pädagogisch begründete Investitionen in die digitale Technik vorzunehmen.

Das Konzept richtet sich an Schulleitungen, Medienbeauftrage sowie Kolleg:innen, die sich in unterschiedlichen Funktionen und Gremien mit Schulentwicklungsarbeit befassen. Es unterstützt sie dabei und zeigt exemplarische Prozessschritte im Rahmen der Schulentwicklung auf.

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