Ständige Wissenschaftliche Kommission der KMK fordert (Pflicht-)Fach Informatik

Bild: colourbox

Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK
„Digitalisierung im Bildungssystem: Handlungsempfehlungen von der Kita bis zu Hochschule“

Der folgende Beitrag ist eine kommentierte Zusammenfassung des Gutachtens der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK: „Digitalisierung im Bildungssystem: Handlungsempfehlungen von der Kita bis zu Hochschule“.

Das Gutachten ist in einem Gesamtkontext
– des KMK-Strategiepapieres zur „Bildung in der digitalen Welt“ von 2016
– des KMK-Zusatzpapieres „Lehren und Lernen in der digitalen Welt: die ergänzende Empfehlung zur Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ von 2021 zu lesen und wurde am 19.9.2022 veröffentlicht.

Die Handlungsempfehlungen sind in folgende Kapitel gegliedert:
– Empfehlungen für die frühe Bildung in der Kita
Empfehlungen für das allgemeine Schulwesen
– Empfehlungen für die berufliche Bildung
– Empfehlungen für die Lehrkräftebildung
– Empfehlungen für die Hochschulbildung

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) ist ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Kultusministerkonferenz, das aus 16 Bildungsforscher:innen besteht.
Weitere Informationen: https://www.kmk.org/kmk/staendige-wissenschaftliche-kommission.html

Im Folgenden werden für die Schule relevante Teile des Gutachtens zusammengefasst. Grundlage ist das Kapitel für das allgemeine Schulwesen.

Die SWK definiert Bereiche zukünftigen Lehrens und Lernens mit digitalen Medien

Die SWK identifiziert drei Bereiche zukünftigen Lehrens und Lernens, die die Nutzung digitaler Medien einbeziehen müssen:
– den kompetenten fachbezogenen Einsatz digitaler Werkzeuge
– informations- und computerbezogene Kompetenzen (ICT-Literacy) in allen Fächern
informatorische Kompetenzen

Grundlage dieser ist die Sicherstellung einer nachhaltigen IT-Infrastruktur.

Die SWK identifiziert konkrete Anwendungsbereiche digitaler Medien im Unterricht

Die SWK spricht von drei konkreten Anwendungsbereichen digitaler Medien.

Erstens: digitale Medien als Informationsangebot und als Möglichkeit unterschiedliche Sinne wahrzunehmen.
Die SWK bezieht sich hier auf multimediale Darstellungen und Perspektiven, wie dynamisch-interaktive Visualisierungen, Simulationen.

Zweitens: digitale Medien bieten eine „Erweiterung des Erfahrungsbereiches“ für den Unterricht.
Hervorzuheben sind hier unterrichtliche Beispiele wie die Nutzung von VR-Anwendungen im Geschichtsunterricht, Sprachunterricht mit Schüler:innen aus anderen Ländern oder außerschulische digitale Lernorte, in denen beispielsweise naturwissenschaftliche Experimente ferngesteuert durchgeführt werden können.

Drittens: Digitale Medien können Lernprozesse kontinuierlich diagnostizieren.
Sie können formatives Assessment (https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/werkstatt/255718/formative-assessment-bewerten-um-des-lernens-willen/) vorbereiten und unterstützen. „Diese Unterstützung der Überwachung des eigenen Lernprozesses liefert die Basis für eine Optimierung der Selbstregulation des eigenen Verhaltens, indem Schüler:innen z.B. Lerninhalte, für die Lücken festgestellt wurden, für eine erneute Bearbeitung auswählen können (Adaptierbarkeit von Lernpfaden“ (S.39).
Die Nutzung für Schüler:innen mit sonderpädagogischen Bedarfen werden hier hervorgehoben.

Kommentar

Hier von einer „Überwachung des eigenen Lernprozesses“ zu sprechen, ist eine Denkrichtung, die ungünstig ist, ruft sie doch Assoziationen von Tracking-Systemen, Proctoring und einem Mangel an Vertrauen hervor. Wünschenswert ist stattdessen – wie auch zu großen Teilen vorhanden – individuelles formatives Assessment in den Vordergrund der Erläuterungen zu stellen. So könnten weitere Aspekte des „Didaktischen Schiebereglers“ von Axel Krommer, https://axelkrommer.com/2020/07/02/didaktische-schieberegler-oder-distanz-lernen-und-padagogische-antinomien/, 2020 thematisiert werden, die auf der Seite des „Vertrauens und Freiheit“ und nicht jener der „Kontrolle und Struktur“ zu verorten sind.

Und: den Nutzen von digitalen Medien für „(zeitlich und örtlich) verteilte […] Kollaboration mehrerer Schüler:innen. Beispiele sind hier das gemeinsame Schreiben von Wiki-Einträgen, das Anfertigen von Erklärvideos oder digitalen Collagen.

Kommentar

Ein konkretes unterrichtliches Beispiel aus der Praxis ist das Erstellen oder Bearbeiten von Wikipedia-Einträgen. Materialien für den englischsprachigen Unterricht in der Oberstufe findest Du hier in einem Artikel aus dem Digital.Learning. Lab.

Die SWK beantwortet: Wie können digitaler Medien lernwirksam genutzt werden?

Digitale Medien und ihre Möglichkeiten der automatischen Diagnose, des Feedbacks und der individualisierten Materialauswahl könnten einen entscheidenen Beitrag zur Individualisierung, Inklusion, Binnendifferenzierung, und somit zur Bildungsgerechtigkeit insgesamt beitragen, so die SWK.
Außerdem würden so Lehrer:innen entlastet (vgl. S.40f.).

Wichtig sei vor allem die Passung zwischen der Funktion der digitalen Medien und der anvisierten Kompetenzerweiterung. Schüler:innen brauchen Unterstützung, um die Potenziale digitaler Angebote nutzen zu können.
Die SKW spricht von einer „fachdidaktisch begründeten Fokussierung der Aktivitäten, […] [die] für die Treffsicherheit des Angebots entscheidend […] [sei].“ (S. 42)

Hamburg-spezifischer Kommentar

Wünschenswert wäre ein zeitgemäßerer Fokus auf fächerübergreifende Ansätze, die zumindest Teile von Projektarbeit mit Unterstützung von multiprofessionellen Lehrer:innen-Teams thematisiert.
Grundlage für fächerverbindenden Unterricht kann BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) sein. BNE ist ein Fundament der Entwürfe der neuen Bildungpläne in Hamburg. Dieser Bereich ist beim Landesinstut für Lehrer:innenfortbildung und Schulentwicklung dem Fachreferat „Globales Lernen“ zugeordnet. Weitere Informationen findest Du unter: https://li.hamburg.de/globaleslernen/.
Um den fächerübergreifenden Austausch unter Lehrkräften innerhalb einer Schule anzubahnen, kann die „Kollegiale Unterrichtsreflexion“ (KUR) ein Baustein sein. Weitere Informationen findest Du hier
.

Die multimedialen Lerninhalte sollen barrierefrei (vgl. Universal Design für Learning, https://udlguidelines.cast.org/) aufbereitet sein (vgl. S.43).

Wichtig bleibt die kognitive Aktivierung der Schüler:innen: Die Lernmaterialien sollen nicht rezeptiv konsumiert werden, sondern kognitiv aktivierend und konstruktiv sein, damit sich Schüler:innen „fachlich fokussiert“ kognitiv mit dem Lerngegenstand auseinandersetzen (vgl. S.43).
Dabei sollen die Schüler:innen erforschen und eigenständig Inhalte erstellen können (vgl. ICAP-Modell, https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/11/2020-07-02-ICAP-Kurztext.pdf )

Wichtig bleibt außerdem die instruktionale Unterstützung und Struktur, also direkte Anleitung durch die Lehrkraft oder computerbasierte Unterstützung und individuelle Hilfestellungen (vgl. S.44)

Kommentar

In diesem Abschnitt wird eine Lehrer:innenzentrierung des Unterrichts gefestigt. Dies belegt die SWK mit Forschungsergebnissen.
Wünschenswert ist aber außerdem eine Auseinandersetzung mit echten Partizipationsmöglichkeiten von Schüler:innen in der unterrichtlichen Praxis. Beispielhaft ist hier der FREI DAY zu nennen. Der FREI DAY ermöglicht Freiräume, in denen Schüler:innen sich mit selbstgewählten Zukunftsfragen beschäftigen und Lösungsansätze selbstständig, verantwortungsbewusst erproben können. Weitere Informationen: https://frei-day.org/. In Hamburg setzt beispielsweise die Grundschule Eberhofweg Ansätze des FREI DAY um: https://www.schule-eberhofweg.de/der-frei-day.

Die SWK hebt hervor: „[…] ein Mehrwert des Einsatzes digitaler Medien [ist] nur dann zu erwarten, wenn digitale Medien zu einer tatsächlichen Veränderung von Unterrichtsprozessen beitragen und nicht lediglich analoge Herangehensweisen ohne zusätzlichen Funktionsgewinn ersetzen (transformative Nutzung, Puentedura, 2006).

Die SWK plädiert für ein „Nicht nur“ „Sondern auch“ von analogen und digitalen Medien im Unterricht; damit „das Beste aus beiden Welten kombiniert wird“ (S.45).

Kommentar

Die SWK bezieht sich hier auf das SAMR-Modell Puentedura, 2006, eine Zusammenfassung der Kritik an diesem Modell findet sich hier: https://mebis.bycs.de/beitrag/samr-ein-modell-zur-digitalisierung-des-lernens.
Stattdessen ist es wünschenswert die Digitalität nach Felix Stadler als Voraussetzung anzuerkennen. Das heißt, nicht zu fragen „Wie kann Bildung digitalisiert werden?“, sondern: „Wie verändert Digitalität die Bildung?“
Auch die Frage nach dem „Mehrwert des Einsatzes digitaler Medien“ ist von vielen Seiten kritisiert worden, u.a. von Praktiker:innen wie: Axel Krommer „Wider den Mehrwert“, 2018 (https://axelkrommer.com/2018/09/05/wider-den-mehrwert-oder-argumente-gegen-einen-ueberfluessigen-begriff/), Bob Blume „Nicht noch ein Artikel über den ‚Mehrwert’, 2018 (https://bobblume.de/2018/09/19/digital-nicht-noch-ein-artikel-ueber-den-mehrwert/); Dejan Mihajlović „Kein Mehrwert in der Debatte zeitgemäßer Bildung“, 2018 (https://mihajlovicfreiburg.com/2018/02/20/kein-mehrwert-in-der-debatte-ueber-zeitgemaesse-bildung/). In einer Analogie auf den Punkt gebracht heißt es bei Axel Krommer (2015; https://axelkrommer.com/2015/08/04/welchen-mehrwert-haben-digitale-medien-fuer-das-schulische-lernen/): „Der Mehrwert des Flugzeugs besteht nicht darin, schneller zum Bäcker zu kommen. Der Mehrwert digitaler Medien besteht nicht darin, alte Ziele schneller zu erreichen.“

Wünschenswert ist stattdessen von völlig neuen Zieldimensionen des Unterrichts zu sprechen (vgl. ebd.).
Wie diese völlig neuen Zieldimensionen des Unterrichts in der Praxis aussehen können wird bei der partizipatorischen Intitative #mitgedacht deutlich. Bei https://bildung.mitgedacht.net/ können Bildungsakteur:innen gewünschte Veränderungen in Bildung öffentlich mitdenken und publizieren. #mitgedacht eröffnet einen partizipativen Diskussionsraum
.

Die SWK beantwortet: Was sind besonders lernwirksame digitale Werkzeuge?

Die SWK gibt in ihrem Gutachten folgende Antwort: In Deutschland gibt es zu wenige digitale Anwendungen, die den gelingenden Designprinzipien gerecht werden. Ebenso fehle es an systematischen Vorschlägen wie fachspezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften geschehen kann (vgl. S.45). Deshalb müssten digitale Tools für den Fachunterricht theoretisch und empirisch fundiert entwickelt werden.

Kommentar

Ein in diesem Kontext nennenswertes Beispiel sind vom Land Niedersachsen entwickelte digitale Werkzeuge: https://kits.blog/, die Kollaboration von Schüler:innen in den Vordergrund stellen.
Desweiteren sind die ZUMApps, https://apps.zum.de/ der Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V. (ZUM) hervorzuheben. Die ZUMApps sind ein Online-Speicher für interaktive H5P-Inhalte, https://h5p.org/.

Die SWK fordert: Eine dauerhafte Einrichtung länderübergreifender Zentren für digitale Bildung (ZdB)

Die ZdB sollen zwei Aufgabenbereiche umfassen:

1. Mediengestützte Lehr-Lernszenarien, -materialien und digitale -werkzeuge entwickeln und bereitstellen.
Dabei soll ein besonderer Fokus auf digitalgestützter Diagnostik liegen, damit Schüler:innen zusätzlich, individualisiert unterstützt werden können; und auch Formate wie (kolloborative) Planung, adaptive Unterstützung von Lernenden und Aspekte der Berufsorientierung sowie Inklusion berücksichtigen.
Im Zentrum soll die lern-effiziente Nutzung der Unterrichtszeit stehen (vgl. S.48), sowie ein „konzeptuelle[s] Verständnis, […] die Verknüpfung [von] Kompetenzbereichen […] [und] adaptive[s] Üben zentraler Denk- und Arbeitsweisen“ (vgl. S. 48).
Herausgehoben werden außerdem: kollaborative Unterrichtsphasen und selbstgesteuertes, entdeckendes Lernen (vgl. ebd.).
Auch die Verbindung von schulischen und außerschulischen Lernorten soll beachtet werden.

Die SWK nennt folgendes unterrichtliches Beispiel:
So könnten Schüler:innen beispielsweise Roboter remote von der Schule aus in einem Science Center steuern (vgl. S.48).

Die Entwicklung und Bereitstellung effektiver, digitaler Lehr-Lern-Werkzeuge soll in Kooperation mit unterschiedlichen Bildungsakteur:innen („Forschungsinstituten, Landesmedienzentren, Schulbuchverlagen, Softwareunternehmen […] erfahrenen Personen aus der Bildungspraxis“ geschehen.

Kommentar

Wünschenswert ist hier eine Referenz zu OER-Projekten (offene Bildungsmaterialien), wie beispielsweise auf nationaler Ebene WirLernenOnline: https://wirlernenonline.de/ oder mundo.schule: https://mundo.schule/ oder auf Länderebene: das digital.learning.lab in Hamburg: https://digitallearninglab.de/; die OER-Suchmaschine Orca des Landes NRW: https://www.orca.nrw/, twillo des Landes Niedersachsen: https://www.twillo.de/oer/web/, oder die dezentrale OER-Lösung: edutags, https://www.edutags.de/

2. Fallbeispiele für Transferstrukturen entwickeln.
Die ZdB unterstützt Schule bei der Veränderung hin zur digitalen Bildung und hilft diese Veränderung zu strukturieren; indem sie beispielsweise Analysewerkzeuge für Stärken und Schwächen von Schulen im digitalen Veränderungsprozess bereitstellen.

Kommentar

Wünschenswert ist eine Nennung des Selbsteinschätzungs-Werkzeugs für Lehrer:innen und Schulen: SELFIE, https://education.ec.europa.eu/de/selfie/about-selfie.
Außerdem seien an dieser Stelle Beispiele der Lehrer:innen-Weiterbildung aus Hamburg genannt.
Hamburg organisiert seit 2020 das Projekt „Digital macht Schule“. Weitere Informationen findest Du hier: https://digitalmachtschule.de/digital-macht-schule/
Im Innovationszirkel entwickeln schulübergreifende Teams Ansätze für Lehr- und Lernsettings und erproben Unterrichtskonzepte für eine zeitgemäße Bildung. Weitere Informationen zum Innovationszirkel findest Du hier: https://digitalmachtschule.de/innovationszirkel/.

Die SWK fordert: Die Einführung eines (Pflicht-)Faches Informatik

Dabei bezieht sich die SWK auf den Digital Education Action Plan 2021-2027, https://education.ec.europa.eu/focus-topics/digital-education/action-plan der Europäischen Kommission. Dabei wird unterstrichen, dass wenn informatische Bildung von klein auf gelehrt werde, dieses einen gesellschaftlich, ökonomischen und pädagogischen Nutzen habe, nämlich: junge Leute als creators, die ihre digitalen Fertigkeiten nutzen, um Wirtschaft und Innovation voranzutreiben. Informatisches Lernen ist demnach vor allem ein Werkzeug, um kritisches Denken, Problemlösestrategien, Kollaboration und Kreativität zu erlernen (vgl. Europäische Kommission, S.47; hier S.54).

In der Grundschule
sollen
verpflichtende Informatikinhalte informatorische Grundbildung und Medienkompetenzen beinhalten, dies soll u.a. auch fächerübergreifend geschehen.
Die Lehr- und Bildungspläne sollten überarbeitet und ausgewählte informatische Inhalte im Sachunterricht verankert werden.
Im Lehramtsstudium der Grundschule sollen deshalb informatorische Grundkenntnisse verpflichtend integriert werden.
Als offene Unterrichtsmaterialien werden das Online-Schulbuch inf-schule, https://www.inf-schule.de/ des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz und IT2School, https://www.wissensfabrik.de/it2school/ hervorgehoben.
Es sollen Fortbildungsangebote als offene Bildungsmaterialien (OER) entwickelt werden.

In der Sekundarstufe I
soll
ab dem Schuljahr 2024/25 das Pflichtfach Informatik mit mindestens vier Stunden/Woche eingeführt werden.
Perspektivisch soll das Fach Informatik sechs Stunden/Woche in der Sekundarstufe I unterrichtet werden.

In der Sekundarstufe II
sollen
weitere Informatikangebote auf dem grundlegendem Anforderungsniveau ausgebaut werden.
Das Fach Informatik soll Teil der Gruppe der MINT-Fächer sein.
Besonders Mädchen sollen gefördert werden.
Die Abiturprüfungen im Fach Informatik sollen vereinheitlicht werden. Sie sollen an die Bildungsstandards der Gesellschaft für Informatik, https://informatikstandards.de/fileadmin/GI/Projekte/Informatikstandards/Dokumente/Bildungsstandards_SII.pdf angepasst werden.

Die SWK fordert: Mehr Informatiklehrkräfte

Es sollen alternative Formen der Professionalisierung geschaffen werden:
1. kurze Sofortmaßnahmen in Landesinstituten der Lehrer:innenbildung
2. längere Professonalisierungsmaßnahmen unter Einbindung von Universitäten
Auch kurze Sofortmaßnahmen (1) sollen in längerfristige Zertifikatskurse (2) eingebunden werden.
Hierbei werden insbesondere die hybriden Konzepte der Länder Niedersachsen (https://www.nibis.de/uploads/nlq-cohrs/Konzeption_WBM_Informatik_Sek%20I%20Nibis%20Mai%202021.pdf ) und Schleswig-Holstein hervorgehoben.

Es sollten Anreize für Lehrkräfte geschaffen werden, an einer Qualifizierungsmaßnahme zum Drittfach Informatik teilzunehmen; sie sollten dann weniger unterrichten müssen.
(„Die berufsbegleitende Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für ein Drittfach Informatik sollte durch eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung gefördert werden“, S.12)
Der Seiten- und Quereinstieg für Informatiklehrkräfte soll erleichtert werden durch
– einen Ein-Fach-Seiteneinstieg
– eine 2jährige berufsbegleitende Professionalisierung.

Weitere Informationen

Alles Aktuelle gibt es im Podcast der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission unter dem Link