Bisher hat jede Schule ihren eigenen Umgang mit privaten digitalen Endgeräten wie Smartphones oder Smartwatches gefunden. Dabei blieben für viele Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler:innen und Eltern oft offene Fragen oder Diskussionsbedarfe. Nun unterstützt die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung alle Beteiligten mit zwei neuen Publikationen: die „Empfehlungen zur Umsetzung von verpflichtenden Regelungen für private mobile Endgeräte an Hamburger Schulen“ und der „Werkzeugkasten für den Schulalltag„.
Beide Publikationen verstehen sich als Unterstützungsmaterial für die Etablierungsprozesse klarer Regeln an allen Hamburger Schulen und bieten neben einer soliden Argumentationsgrundlage (rechtlicher Rahmen, gesundheitliche Aspekte) und Hinweisen zur Prozessgestaltung (Partizipation und Kommunikation) vor allem im Werkzeugkasten exemplarische Materialien für diese Prozesse (z.B. ausformulierte Regelung, Elternbriefe in verschiedenen Sprachen, umfangreiche Materiallinks, etc.).
Hier habe ich die Antworten auf die meines Erachtens zentralen Fragen in Bezug auf beide Publikationen für euch gesammelt. Das ermöglicht einen schnelleren Überblick über die Kerninformationen und weckt gleichzeitig Interesse für die weitere Lektüre:
Beide Publikationen richten sich explizit an alle Akteure an Hamburger Schulen. Dabei stehen Schulleitungen und Kollegien stärker im Zentrum, aber auch für Eltern sind sie ein guter Leitfaden, um die Regelungen an der Schule ihres Kindes zu prüfen und Veränderungsprozesse zu initiieren.
Diese Bezeichnung umfasst in den Empfehlungen private Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops, Kopfhörer mit integrierter Funk-/Bluetooth-Verbindung und andere Wearables (z.B. Fitness-Tracker, GPS-Tracker, etc.)
Die Empfehlungen betonen, dass es an Hamburger Schulen nicht um ein pauschales Verbot digitaler Endgeräte gehen könne, sondern dass dialogisch ausgehandelte, klare Regeln einen Rahmen für eine begleitete Entwicklung der Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen ermöglichen. Hierbei stehen die Stärkung von Selbstregulation, sozialer Kompetenz und eines umfassenden Gesundheitsbewusstseins im Zentrum, die Voraussetzung für eine bewusste Nutzung digitaler Endgeräte sind. In ihrer Funktion als Schutzraum der Kinder und Jugendlichen muss die Schule auf die Einhaltung von Datenschutz, Jugendschutz und Urheberrecht achten sowie Phänomenen wie Cybermobbing präventiv begegnen.
Es gilt: Nicht die bloße Präsenz digitaler Geräte ist entscheidend, sondern die Art und Weise ihrer Nutzung. Schulen sind gefordert, attraktive Alternativen zur Nutzung digitaler Medien zu schaffen und eine positive Kommunikationskultur zu fördern.
Darf die Schule das Mitbringen digitaler Endgeräte verbieten?
– Nein, aber die Hausordnung kann die Sichtbarkeit und Nutzung stark einschränken.
Darf die Schule die Geräte präventiv einsammeln?
– Ja, allerdings nur in Prüfungssituationen und die Geräte müssen nach der Prüfung wieder ausgehändigt werden.
Darf schulisches Personal Inhalte der Geräte einsehen?
– Nein, bei Verdacht auf strafrechtliches Verhalten darf die Schule das Gerät aber einziehen und der Polizei übergeben.
Darf das Schulpersonal den Schüler:innen ihre Geräte wegnehmen?
– Ja, wenn die Schüler:innen gegen geltende Regeln oder Hausordnung verstoßen, dürfen die Geräte eingesammelt und sicher verwahrt werden. Die Rückgabe soll am gleichen Tag erfolgen.
Darf die Schule die Geräte nur noch an die Eltern herausgeben?
– Grundsätzlich ist auf eine Verhältnismäßigkeit der Erziehungsmaßnahmen zu achten. Dies bedeutet, dass zum Beispiel erst bei wiederholten Verstößen die Geräte nur noch an die Eltern herausgegeben werden dürfen.
Für alle Schulformen wird die Etablierung von einheitlichen, altersdifferenzierten Regeln im Umgang mit privaten mobilen Endgeräten bis spätestens Herbst 2026 vorgeschrieben. Diese beinhaltet die Beteiligung aller schulischer Gremien in der Findung dieser Regeln, deren Beschluss durch die Schulkonferenz sowie deren Veröffentlichung. Darüber hinaus sollen die Regeln durch eine digitale Netiquette, Anti-Cyber-Mobbing-Regeln sowie Evaluation und Weiterentwicklung begleitet werden.
Laut der BSFB sind in der Grundschule kein eigenes Smartphone / keine eigene Smartwatch notwendig. Ein generelles Nutzungsverbot dieser Geräte auf dem Schulgelände wird als sinnvoll eingeschätzt. Medienbildung wird durch analoge Kompetenzen und eine gezielte Nutzung von digitalen Inhalten auf von der Schule bereitgestellten Medien gewährleistet. Die Schule stellt sicher, dass die Kinder ihre Erziehungsberechtigten erreichen können.
Für die Klassenstufen 5 und 6 sieht die Handreichung vor, dass die Regelungen analog zur Grundschule gelten. Ab Klassenstufe 7 wird eine regelmäßige Thematisierung des Medienverhaltens im Unterricht empfohlen. Die Schule muss klar zwischen schulischer und privater Nutzung der Geräte trennen und die entsprechenden Regeln klar kommunizieren. Hierbei ist die private Nutzung im Unterricht grundsätzlich verboten. Die Schule soll darauf achten, dass es klare gerätefreie Zeiten und Zonen gibt.
Ab Klasse 11 werden digitale Geräte in den Unterricht integriert, wobei die private Nutzung während des Unterrichts weiterhin untersagt bleibt. Die Schule etabliert klare Regeln für Prüfungssituationen und störungsfreie Lernphasen. Die Lehrkräfte initiieren die Reflexion des eigenen Medienverhaltens als Bestandteil der Persönlichkeitsbildung.
Für ReBBZ, BBZ und andere Sonderschulen empfiehlt die BSFB gerade zur Unterstützung von Kommunikation und Lernprozessen den Einsatz digitale Endgeräte. Es braucht hier aber eine stärkere Begleitung und Strukturierung der Gerätenutzung. Weshalb die Erziehungsberechtigten und pädagogischen Fachkräfte stärker in die Regelentwicklung eingebunden werden. Es wird klar zwischen privater Nutzung und dem Einsatz digitaler Medien zu Bildungszwecken unterschieden.
Vor allem für weitere konkrete Schritte für eine Regelimplementierung oder Evaluation lohnt sich ein genauerer Blick in die Publikationen, weil sie viele exemplarische Materialien für diese Prozesse bereithalten:

